Abbuchungsermächtigung: Ich ermächtige die Musikschule Holzminden, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Musikschule Holzminden auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Musikschule Holzminden e.V., Neue Straße 10, 37603 Holzminden; Gläubiger-Id.-Nr.: DE60ZZZ00000357013
Die Mandatsreferenz wird von der Musikschule vergeben und Ihnen mit dem Gebührenbescheid mitgeteilt. Die Entrichtung der Unterrichts- und Leihgebühren sowie des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Bankeinzug am 1. des Monats.