Unterrichtsverbot an der Musikschule (17. März)

Ein offener Brief an unsere Mitglieder

Liebe Schülerinnen und Schüler,liebe Eltern, fördernde Mitglieder und Musikfreunde,

wir alle verfolgen im Stundentakt die Entwicklungen der Corona-Pandemie und die damit verbundenen Entscheidungen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene. Die Herausforderungen sind groß und die heutigen Fragestellungen ganz andere als die uns bekannten Themen.

Bei Gründung der Musikschule im 1977 – und der damit verbundenen Verabschiedung einer Satzung – hat keiner der Gründungsväter an eine Pandemie gedacht. Auch bei der Ergänzung der Satzung durch aktuelle Entwicklungen im Jahr 2000, ist eine Pandemie als Grund für einen Unterrichtsausfall nicht aufgenommen worden.

Das durch die niedersächsische Landesregierung ausgesprochene Unterrichtsverbot für Musikschulen bis einschließlich 17. April 2020, stellt uns vor Herausforderungen, denen wir derzeit auf folgenden Wegen begegnen:

Schülerinnen und Schüler / Kollegium

  • Schülerinnen und Schüler der Musikschule werden von ihren Lehrkräften kontaktiert, um sie beim Musizieren zu unterstützen. Es werden Mails verschickt, Unterrichtsinhalte besprochen oder (wo es technisch möglich ist) Videos ausgetauscht und darüber diskutiert. Einiges davon ist noch in Vorbereitung und wird in den nächsten Tagen umgesetzt.
  • Die Lehrkräfte der Musikschule haben eine interne Online-Plattform entwickelt, um sich über fachliche Aspekte auszutauschen, Material zur Verfügung zu stellen und gegenseitig kreativ zu unterstützen.

Verband der Musikschulen (VdM)

  • Die Musikschule Holzminden gehört seit ihrer Gründung dem VdM an.
  • Die Verbandsjuristen halten uns zu allen relevanten Themen auf dem Laufenden und haben dabei die spezielle Situation der VdM-Musikschulen in dieser Situation im Blick.
  • Etwaigen Entschädigungszahlungen bei amtlicher Schließung ist eines der ganz großen Themen. Verlässliche Informationen erwarten wir in Kürze vom VdM.

Gebührenerstattung

  • Eine Pandemie ist als Grund für den Unterrichtsausfall in unserer Satzung nicht berücksichtigt. In diesem Fall gelten die Regelungen unserer Schulordnung.
  • Wir bitten um etwas Geduld und Zeit, um alle Fragen sicher beantworten zu können.
  • Sobald es mehr Klarheit gibt, werden wir uns direkt bei Ihnen melden!

An dieser Stelle ein offenes Wort

  • Eine Gebührenerstattung ist für viele Familien ein relativ überschaubarer Betrag. In der Summe entsteht für die Musikschule jedoch eine erhebliche Finanzierungslücke.
  • Es würde uns wirklich sehr helfen, wenn Sie uns an dieser Stelle unterstützen könnten und den entstehenden Betrag an die Musikschule spenden.

Kommen Sie gut durch diese Zeit und bleiben Sie gesund

Herzliche Grüße

Alexander Käberich
Schulleiter, Musikschule Holzminden e.V.