Unterricht in der Musikschule geht weiter!

Die niedersächsische Landesregierung hat vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen eine neue Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus verabschiedet. Viele Einrichtungen und Betriebe müssen für die Dauer eines Monats ihren Betrieb einstellen bzw. sind für den Publikumsverkehr gesperrt. Die neue Verordnung tritt am 02.10.20 in Kraft.

Im Gegensatz zu den meisten Kultur- und Veranstaltungsbetrieben werden Musikschulen in der Verordnung nicht als Freizeiteinrichtungen, sondern als Bildungseinrichtungen geführt und dürfen als solche ihren Betrieb auch während des behördlich angeordneten Teil-Lock-Downs aufrecht erhalten.

Um zusätzliche Begegnungen zu minimieren, verzichtet die Musikschule im Novmeber auf die Ensemblearbeit. Die Leiter der unterschiedlichen Gruppen werden die Teilnehmenden informieren.