Präsenzunterricht bis 14.02.2021 untersagt

Am 25. Januar 2021 ist die Verlängerung der bestehenden Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten. Diese hat Bestand bis zum 14. Februar 2021.  Die aktuelle Landesverordnung untersagt den Präsenzunterricht an Musikschulen und weiteren Einrichtungen der außerschulischen Bildung:

 § 14 a Außerschulische Bildung 

Im Bereich der außerschulischen Bildung, vor allem in Volkshochschulen, Musikschulen und Einrichtungen der kulturellen Bildung, ist der Präsenzunterricht untersagt. Weiterhin zulässig sind die Durchführung von Prüfungen und die Bildungsberatung, soweit die Vorgaben des § 2 Abs. 2 eingehalten werden.

Die Lehrkräfte der Musikschule haben Kontakt zu ihren Schülerinnen und Schülern aufgenommen und digitale Ersatzangebote vereinbart.

Die Angebote im Instrumentenkarussell, den Kursen der Musikzwerge, Musikwichtel und der Musikalischen Früherziehung sowie die Proben der Ensembles entfallen. Soblad diese weider möglich sind oder Ersatzangebote zur Verfügung stehen, melden wir uns umgehend bei den entsprechenden Familien.