Präsenzunterricht bis 07.03.2021 untersagt

Am 13. Februar 2021 ist die Verlängerung der bestehenden Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten. Diese hat Bestand bis zum 07. März 2021.  Die aktuelle Landesverordnung untersagt den Präsenzunterricht an Musikschulen und weiteren Einrichtungen der außerschulischen Bildung.

Die Angebote im Instrumentenkarussell, den Kursen der Musikzwerge, Musikwichtel und der Musikalischen Früherziehung sowie die Proben der Ensembles entfallen. Soblad diese weider möglich sind oder Ersatzangebote zur Verfügung stehen, melden wir uns umgehend bei den entsprechenden Familien.